Aufhebung des Verbots der Gehsteigberatung vor der Abtreibungsklinik in München:

 

Neueste Meldung vom 15. März 2012:

Einigung erzielt – Hilfe darf wieder angeboten werden!

In der Anhörung beim Verwaltungsgericht München konnte am vergangenen Donnerstag eine wichtige Einigung erzielt werden. Unter Berücksichtigung kleiner Einschränkungen kann die Gehsteigberatung durch die Mitarbeiter des Lebenszentrums vor der Abtreibungsklinik in der Fäustlestraße wieder aufgenommen werden.

Dabei dürfen Frauen wieder angesprochen werden. Damit dürfen wir wieder Hilfe und auch Informationsmaterial angeboten werden. Lehnt die Frau dies ab, wird das natürlich respektiert.

Weitere Informationen folgen.

 

Pressemitteilung vom 20. Mai 2011

 

Lebensschutzverein protestiert gegen Verbotsbescheid der Landeshauptstadt München

Zum ersten Mal seit Beginn seiner Tätigkeit im September 1999 darf der Verein „Lebenszentrum e.V.“ vor Deutschlands größter Abtreibungsklinik (ca. 4000 vorgeburtliche Kindstötungen finden dort jährlich statt) keine Hilfsmöglichkeiten mehr für Schwangere bzw. für unter Abtreibung leidende Frauen anbieten. Das Kreisverwaltungsreferat der LH München erließ einen Bescheid, der die sogenannte Gehsteigberatung mit sofortiger Wirkung untersagt.

„Heute ist der traurigste Tag unserer Vereinsgeschichte, weil wir zum ersten Mal seit September 1999 keine Hilfe in letzter Sekunde für jene Frauen anbieten dürfen, die auf dem Weg zur Tötung ihres eigenen Kindes doch noch einmal in Zweifel über ihre Entscheidung geraten“, so Wolfgang Hering, Gründer und erster Vorsitzender des Lebenszentrum e.V.. „Ab dem heutigen Tag sind jedes Jahr 50-100 Babys im Mutterschoß zum Tode verurteilt, die nicht sterben müssten! Und ebenso viele Mütter, die in ihrer Verzweiflung keinen anderen Ausweg als die Abtreibung sehen, erfahren keine Hilfe in letzter Sekunde und sind durch den Bescheid der Stadt dazu verdammt, womöglich Jahrzehnte lang an den Folgen des Post-Abortion-Syndroms (PAS) zu leiden!“

Der deutsche Zweig des auf allen fünf Kontinenten vertretenen katholischen Lebensschutz-Apostolates hat seit seiner Gründung ca. 700-800 ungeborene Kinder vor dem Abtreibungstod bewahrt und ebenso vielen Müttern bzw. Familien konkrete Hilfe, zum Teil seit über zehn Jahren, zukommen lassen. „Was auch immer du brauchst, Mama, wir stehen zu Dir und gehen mit Dir durch Dick und Dünn!“ ist einer der meistgebrauchten Zusicherungen an Frauen, die sich vor der „Klinik“ auf ein Gespräch mit den Gehsteigberatern einlassen. Die Dankbarkeit vieler Mütter und Väter, die glücklich und stolz ihre neugeborenen Babys im Lebenszentrum präsentieren, hält oft jahrelang an. So hielt eine Mutter die ganze Zeit ein Foto ihres siebenjährigen Sohnes vor sich, als sie am 13. April 2011 einem Vertreter des Kreisverwaltungsreferates vortrug, dass ihr Kind nicht leben würde, wenn sie nicht vor der Abtreibungsklinik angesprochen worden wäre. Weitere vier Mütter und ein Vater bekundeten eindeutig dasselbe. Insgesamt dreizehn Babyrettungszeugnisse dieser Art wurden im sogenannten Gehsteigsberatungsprozess „Stapf gegen Lebenszentrum“ am 25. Juli 2006 beim Landgericht München I vorgetragen. In mehr als achtstündiger Beweisaufnahme hatte der vorsitzende Richter den Hilfsdienst des Lebenszentrums akribisch genau untersucht. Obwohl auch der Abtreibungsarzt Stapf mehrere Zeugen ins Feld führte, ergaben sich keinerlei Ansatzpunkte, die eine Belästigung oder gar Rücksichtslosigkeit gegenüber den stets freundlich und respektvoll angesprochenen Frauen ergaben. Der vorgenannte Gerichtsprozess ist im Bescheid der Stadt – trotz mehrfacher Hinweise des Lebenszentrum e.V. – nicht einmal erwähnt. „Ich messe dem Selbstbestimmungsrecht der Frau einen sehr hohen Stellenwert bei!“ so der LG-Richter im Juli 2006 in seiner Urteilsbegründung. „Und damit auch, ob sie sich aus eigenem Antrieb auf ein Gespräch vor der Klinik einlassen will oder nicht.“

Auch die elementaren Kernsätze des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 28. Mai 1993 finden bei der Landeshauptstadt München offensichtlich wenig Beachtung. Das vorgenannte Urteil bildet die verfassungsrechtliche Grundlage für die gesamte Gesetzgebung zu Schwangerschaftsabbruch und –konfliktberatung. Die Verfassungsrichter haben zweifelsfrei dokumentiert, dass es sich um die Tötung eines Menschen und somit um eine Straftat handelt, die unter Beachtung der vom Gesetzgeber festgelegten Richtlinien straffrei bleiben kann. Niemand hat das Recht auf die Tötung eines ungeborenen Kindes. Im Gegenteil: Auch das ungeborene Kind hat gemäß Artikel 1 GG – „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ – ein eigenständiges Recht auf Leben, unabhängig von den Persönlichkeitsrechten der Mutter, so die eindeutige Aussage des BVG.
„Das eigenständige Recht des ungeborenen Kindes auf Leben findet im Bescheid des KVR überhaupt keine Beachtung”, so Wolfgang Hering. “Die völlig ungestörte Atmosphäre einer Frau – die womöglich auch noch verzweifelt und alleingelassen ist – auf dem Weg zur Tötungsanstalt für ihr ungeborenes Kind genießt im KVR München seit Neuestem einen weitaus höheren Stellenwert, als das Lebensrecht eines kleinen, wehrlosen und schutzlos ausgelieferten Kindes im Mutterschoß.”

Den Mitarbeitern des Lebenszentrums e.V. springen zwei weitere Dinge aus dem Bescheid offenkundig ins Auge:

“1. Obwohl wir unsere Arbeit gegenüber KVR und Polizei elfeinhalb Jahre lang transparent und ehrlich dargestellt haben, scheint man im KVR nicht (mehr?) wahrhaben zu wollen, wie wertvoll der Dienst vor der Abtreibungsklinik von direkt Betroffenen wahrgenommen wird. Anders können wir uns die plötzlich – u. E. vielleicht politisch motivierte? – völlig neue Rechtsauffassung des KVR nicht erklären. Die Ansicht des KVR, die Frauen könnten freiwillig auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Abtreibungsklinik die Helfer des Lebenszentrums – dort dürfen wir noch verweilen – ansprechen, ist absolut praxisfremd und weder lebensrettend fürs Kind noch hilfreich für die Mütter, wie diese selbst deutlich artikulieren.

2. Sie haben keine Ahnung von den Leiden vieler Frauen nach Abtreibung, auf deren Heilung sich die Mitarbeiter des Lebenszentrums in besonderer Weise spezialisiert haben.”
Wir klagen an: Mit ihrem Bescheid nimmt die Landeshauptstadt München nicht nur die grausame Tötung ungeborener Kinder in Kauf, die nicht sterben müssten, wenn wir sie weiterhin aus höchster Lebensgefahr retten dürften. Darüber hinaus lässt sie viele Mütter ins offene Messer des Post-Abortion-Syndroms laufen, weil keine Chance mehr besteht, sie in letzter Sekunde vor diesem selbstverletzenden Schritt zu warnen.

Der Verein Lebenszentrum e.V. wird gegen den Bescheid des KVR gerichtlich vorgehen. „Das sind wir den wehrlosen ungeborenen Kindern ebenso schuldig wie den notleidenden Frauen, sei es vor oder nach einer Abtreibung. Unsere nun fast zwölfjährige konkrete praktische Erfahrung mit Müttern, Kindern und Vätern stellen wir gegen die an KVR-Schreibtischen erdachten Theorien.”

gez. Wolfgang Hering (Präsident)