Abtreibungsmoratorium

Beim Lebensschutz kommt es auf eine ganzheitliche Sicht an!

Human Life Schweiz: Moratorium der Todesstrafe soll auf vorgeburtliche Phase des Lebens ausgeweitet werden

ZÜRICH, 27. Juni 2008 (ZENIT.org).- Beim Einsatz zum Schutz des menschlichen Lebens sollte es vor allem darum gehen, „Gemeinschaft zu stiften und dem Menschen seine Würde zurückzugeben, die ihm in so vielen Momenten vor und während des Lebens genommen wird“, betont der Sekretär des Schweizer Büros von Human Life International, Christoph Keel.

„Die Würde schließt nicht nur den Menschen vor der Geburt ein, sondern auch den Menschen nach der Geburt. Man muss sich genauso um die Menschenwürde der Mutter und die Menschenwürde des Vaters bemühen wie um die des Kindes“, bekräftigt der Fachmann gegenüber ZENIT.

Vertreter von Human Life International Schweiz, zahlreichen Sektionen von Ja zum Leben und Jugend & Familie reichten am Mittwoch, dem 11. Juni, im Bundesrat eine Petition mit 10.214 Unterschriften ein. Gefordert wird eine Ausdehnung des Moratoriums der Todesstrafe auf die vorgeburtliche Phase des Lebens der menschlichen Person, in Anlehnung an die bereits von der UNO verabschiedeten Resolution 3/62/L.29. In diesem Sinn solle die Schweiz bei der UNO einen ergänzenden gleichwertigen Vorstoß lancieren. Eine Antwort des Bundesrates auf die Petition gibt es noch nicht.

Vorgeschichte
Am 18. Dezember 2007 stimmten 104 Staaten in der UNO-Vollversammlung für ein Moratorium der Todesstrafe in Form einer Resolution, darunter auch die Schweiz. An bereits zum Tode Verurteilten sollte die Todesstrafe nicht mehr vollstreckt werden und neue Todesurteile sollten keine mehr ausgesprochen werden.

Zu Recht wies am Tag danach der italienische Ex-Kommunist und Journalist Guiliano Ferrara in seiner Zeitung „Il foglio“ darauf hin, dass an einer viel größeren Menschengruppe die Todesstrafe weiter vollstreckt werde. Gemeint waren die Millionen unschuldigen Kinder, die weltweit pro Jahr vor der Geburt abgetrieben werden. Er rief daher auf, das weltweite Moratorium gegen die Todesstrafe ebenfalls auf die Gruppe der Kinder vor der Geburt auszdehnen. Dieser Aufruf rief in der Folge zahlreiche Reaktionen hervor.

Wie ZENIT und zahlreiche andere Medien berichteten, richteten bekannte Persönlichkeiten wie Robert Spaemann oder Jean-Marie Le Mené (Fondation Jérôme Lejeune) einen offenen Brief an den UNO-Generalsekretär, in dem sie eine Anpassung des Artikels 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte einfordern.

Die Organisationen Human Life International, Ja zum Leben (BE, AG, SG, VS) und Jugend & Familie unterstützen beide Vorstöße in der Schweiz in Form ihrer Petition „Für einen Stopp (Moratorium) der vorgeburtlichen Todesstrafe“ an Bundespräsident Pascal Couchepin und Außenministerin Micheline Calmy-Rey.

Was fordert die Petition?
Die Petition verlangt, dass die Schweizer UNO-Delegation sich für einen „Stopp (Moratorium) der vorgeburtlichen Todesstrafe“ einsetzt. Zudem soll der Artikel 3 der Menschenrechtskonvention wie folgt geändert werden:

Artikel 3 heute: „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“
Artikel 3 neu: „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person, von der Zeugung bis zum natürlichen Tod.“

Wie Keel gegenüber ZENIT betonte, ist es üblich, dass der Bundesrat auf Petitionen antwortet. „Diese Antwort ist im Moment noch ausstehend“, erklärte er.

Keine Trennung von vorgeburtlichem und nachgeburtlichem Leben
In seinen Augen findet Abtreibung zunächst „immer geistig“ statt. „Wenn Sie nicht im Kopf und im Herzen stattfindet, findet sie auch in der Realität nicht statt.“ Viele Menschen trieben aus Verzweiflung und aus Isolation ab; der Mensch sei nicht mehr bereit, seinen Mitmenschen zu begleiten. Deshalb müsste Gemeinschaft gestärkt werden.

Es gehe nicht an, „nur“ das Lebensrecht des Kindes einzufordern, um dann die
Mütter mit ihren Lebensproblemen alleine zu lassen, betonte Keel. „Das Zusammenspiel in Verantwortung von Mann und Frau muss wieder auf einer neuen, anderen Grundlage möglich sein. Es darf nicht eine Trennung zwischen vorgeburtlichem und nachgeburtlichem Leben stattfinden.“

Die pränatale Psychologie und auch die Erfahrungen der Religionen zeigten ganz klar: „Was vor der Geburt passiert, kann lebenslange Auswirkungen haben.“ Daher sei es eminent wichtig, „dass Schwangeren ermöglicht wird, eine gute Schwangerschaft zu erleben, in der sie und ihr Kind möglichst viel Annahme erleben. Diese hier kurz skizzierte Sichtweise vermisse ich bei vielen Lebensrechtsinitiativen sehr“, so Keel.

Nachahmenswerte Initiativen
Es liege auf der Hand, dass sich das Lebensrecht nicht mit „sozialromatischen“ Argumentationen wegdiskutieren lasse. Ebensowenig lasse es sich auf eine soziale Frage reduzieren oder mit sozialen Problemen relativieren. „Mir fehlt aber trotzdem vielfach eine ganzheitliche Sicht.“

Gute Initiativen im deutschsprachigen Raum sind nach Worten des Experten unter anderem „die Gehsteigberatung an Orten wie in Wien oder München“ und „Sensibilisierungskampagnen, die mit Kinowerbung oder sogar TV-Werbung einhergehen“.

Im Lebensschutz-Bereich gebe es aber bedauerlicherweise auch Organisationen mit großen Fundraising-Apparaten, die gewissermaßen „ihre
Seele verloren“ hätten. Unter dem Titel „Professionalisierung“ bemühten sie sich darum, wie ein Großbetrieb zu funktionieren, würden dabei aber den geistlichen Teil vollständig vernachlässigen.

Keel hält es für wichtig, „die Lebensrechtsbotschaft auch so zu verbreiten, dass sie von säkular denkenden Leuten angenommen werden kann“.

Human Life International Schweiz besteht seit 17 Jahren. Die Einrichtung ist nach Worten Keels vor allem auf politischem und spirituellem Gebiet tätig. Es gelinge ihr immer wieder, mit anderen Organisationen Partnerschaften einzugehen. „Außerdem verfolgen wir aktiv Projekte in der Dritten Welt“, so Keel.

Von Dominik Hartig